VdS oder DIN EN 50131: was Ihr Projekt tatsächlich braucht
Kaum eine Frage sorgt in Ausschreibungen für so viel Verwirrung wie die vermeintliche Übersetzung zwischen VdS-Klasse und EN-Grad. Die kurze Antwort: Es gibt keine. Die etwas längere Antwort erklärt, warum das so ist und wie Sie trotzdem zur richtigen Entscheidung für Ihr Projekt kommen.
Der zentrale Satz, an dem sich alles Weitere ausrichtet: Eine einfache Gleichsetzung der Klassifizierung nach VdS-Richtlinien einerseits und nach Normen andererseits ist nicht möglich. Das steht wörtlich so in der aktuellen VdS-Fachliteratur. Eine ursprünglich naheliegende Idee, nämlich eine schlichte Übersetzungstabelle "VdS-Klasse X entspricht Grad Y", ist deshalb als Konzept nicht haltbar.
Zwei getrennte Zuordnungen, die beide nur in eine Richtung gelten
Statt einer Übersetzungstabelle gibt es zwei unterschiedliche Zuordnungen, je nachdem ob es um ein Produkt oder um eine ganze Anlage geht.
Für Produkte (also einzelne Anlageteile):
| VdS-Klasse | erfüllt vollumfänglich | erfüllt teilweise |
|---|---|---|
| A | Grad 1 | Grad 2 |
| B | Grad 2 | Grad 3 |
| C | Grad 3 | Grad 4 |
Für Anlagen (das komplette System):
| VdS-Klasse | erfüllt die wesentlichen Anforderungen für |
|---|---|
| A | Grad 2 |
| B | Grad 3 |
| C | Grad 4 |
Der Umkehrschluss gilt in keinem Fall. Ein Produkt nach Grad 1 entspricht nicht automatisch der Klasse A, Grad 2 nicht der Klasse B, und so weiter, weder bei Produkten noch bei Anlagen. Wer diese Zuordnungen in eine Richtung liest und in die andere Richtung anwendet, kalkuliert am Ende mit der falschen Sicherungsstufe.
Warum es keine saubere Übersetzung gibt
Der eigentliche Unterschied liegt im Ermittlungsweg, und das ist die Kernaussage dieses Beitrags: Die VdS-Klasse ergibt sich aus der Betriebsart des Objekts, nachgeschlagen in einem umfangreichen Betriebsartenverzeichnis mit mehreren tausend Anwendungsfällen. Der Norm-Grad dagegen ergibt sich aus einer Annahme über den Täter, sein Equipment, seine Kenntnisse und seine kriminelle Energie. Das sind zwei grundverschiedene Ermittlungsmethoden, die naturgemäß nicht ineinander übersetzbar sind.
Eine unabhängige dritte Quelle bestätigt denselben Befund
Auch die Polizei hat für die Aufnahme von Errichterunternehmen in ihren Adressennachweis eine eigene Gegenüberstellung erarbeitet, im Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für ÜMA/EMA-Errichter der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention. Dort steht eine eigene Klassifizierung A, B, C, angelehnt an die VdS-Klasse, aber mit eigener Herkunft und eigenem Anwendungszweck (Voraussetzung für die polizeiliche Empfehlung, nicht identisch mit der VdS-Klasse selbst):
| Pfk-Klasse | Grad nach DIN EN 50131-1 | Grad nach DIN VDE 0833-3 | VdS-Klasse |
|---|---|---|---|
| — | 1 | 1 | — |
| A | 2 | 2 | A |
| B | 3 | 3 | B |
| C | 4 | 4 | C |
Grad 1 kennt in dieser Systematik gar keine Entsprechung: Solche Anlagen gelten polizeilich nicht als Einbruchmeldeanlage, weil ihnen die Zwangsläufigkeit fehlt und sie entsprechend falschalarmanfällig sind, ein Punkt, der genau zum Grundlagenbeitrag dieses Fachbereichs passt.
Auch diese Tabelle trägt ausdrücklich den Zusatz, dass sie keine formale Gleichstellung der Klassen bedeutet. Für Grad 3 und Grad 4 lässt die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen sogar Melder der jeweils niedrigeren VdS-Klasse zu, wenn Planung und Errichtung das vorhandene Risiko trotzdem abdecken. Das bestätigt aus einer dritten, unabhängigen Quelle denselben Grundsatz wie oben: Es gibt eine Orientierung, aber keine Umrechnung.
Praktisch nützlich ist dazu die polizeiliche Zuordnung, welche Klasse für welche Art von Objekt in Frage kommt:
| Klasse | Typische Zuordnung |
|---|---|
| A | Schutz von Personen, Wohnobjekte |
| B | Schutz von Personen mit erhöhter Gefährdung, Gewerbeobjekte, öffentliche Objekte, Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung |
| C | Schutz von Personen mit hoher Gefährdung, Gewerbeobjekte, öffentliche und Wohnobjekte jeweils mit hoher Gefährdung |
Einordnung dieser Quelle: Der Pflichtenkatalog stammt aus Dezember 2012 und regelt in erster Linie, unter welchen Voraussetzungen ein Errichterunternehmen von der Polizei empfohlen wird, insbesondere für Anlagen mit direktem Anschluss an die Polizei (ÜEA). Das ist ein eigenes, gesondertes Verfahren, unabhängig von der Frage EN-Grad gegen VdS-Klasse, die dieser Beitrag behandelt. Als Orientierung, welche Schutzstufe zu welcher Objektart passt, bleibt er trotz seines Alters brauchbar, weil er dieselbe Grundaussage stützt wie die aktuelle VdS-Fachliteratur.
Drei Regelwerksebenen, die unterschiedlich gelten
| Ebene | Beispiele | Gilt wann |
|---|---|---|
| Baurecht | EltVTR, DIN EN 179, DIN EN 1125, DIN EN 13637 | immer, sobald die Tür im Rettungsweg liegt. Nicht verhandelbar. |
| Normen | DIN VDE 0833-3, DIN EN 50131 und die zugehörigen technischen Spezifikationen | als anerkannte Regeln der Technik |
| VdS | VdS 2311, 2119, 2227, 3134-2 | nur, wenn vertraglich vereinbart |
VdS-Richtlinien sind Privatrecht, keine Bauordnung. Sie werden erst verbindlich, wenn ihre Anwendung im Einzelfall vereinbart wird. Das ist typischerweise bei Versicherungsauflagen, bei der Aufschaltung zur Polizei und in höheren Sicherungsklassen der Fall. Ein großer Teil des Marktes, private Objekte, kleineres Gewerbe ohne besondere Auflage, fällt nicht darunter.
Wichtig, um es nicht durcheinanderzubringen: Die baurechtlichen Anforderungen an Fluchtwegtüren gelten unabhängig von VdS. Eine Tür im Rettungsweg muss die einschlägigen Anforderungen erfüllen, auch wenn niemand VdS verlangt. Die Annahme "ohne VdS ist alles erlaubt" wäre falsch und im Zweifel gefährlich.
Was das für unser Sortiment bedeutet
ProViAlarm bedient konsequent den EN-Weg, nicht den VdS-Weg. Unsere Alarmsysteme sind nach DIN EN 50131 zertifiziert, JABLOTRON 100 in Grad 2, die Zentrale JA-108K und einzelne Komponenten zusätzlich in Grad 3, SATEL Be Wave in Grad 2, Ksenia lares 4.0 in Grad 2 und Grad 3. Unsere elektronische Zutrittstechnik trägt dagegen keine VdS-Anerkennung. Für den weit überwiegenden Teil gewerblicher und privater Objekte ohne besondere Versicherungsauflage ist das der passende und übliche Weg. Für Projekte mit VdS-Pflicht ist unser Sortiment nicht der richtige Ausgangspunkt, das sagen wir lieber vorab als nach der Planung.
Die eigentlich entscheidende Frage lautet deshalb nicht "welche Klasse entspricht welchem Grad", sondern "braucht mein Projekt überhaupt VdS, oder reicht der EN-Weg". Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns als Partner für Errichter vor der Planung an. Telefon 07136 9620430.
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