Fluchtwegtür und Einbruchmeldeanlage zusammen planen: EltVTR und DIN EN 13637
Sobald eine gesicherte Tür im Verlauf eines Rettungswegs liegt, entscheidet nicht mehr allein das Einbruchschutzkonzept, sondern zusätzlich das Baurecht. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob überhaupt eine Einbruchmeldeanlage vorhanden ist, und sie sind nicht verhandelbar. Dieser Beitrag ordnet ein, was an einer solchen Tür zulässig ist und was nicht.
Der planerische Grundsatz, der die meisten Konflikte vermeidet: Fluchtwege sollen nicht in oder durch extern scharfgeschaltete Sicherungsbereiche führen. In einem korrekt geplanten Objekt hält sich im scharfen Bereich niemand auf, der im Ernstfall fliehen müsste. Diese Frage gehört an den Anfang jeder Planung, nicht ans Ende.
Was verboten ist, und was nicht
Hier entsteht in der Praxis ein Scheinwiderspruch, der viel Verunsicherung auslöst. Richtig aufgelöst lautet er so: Verboten ist an der Fluchtwegtür das Sperrelement, also ein Anlageteil, das bei scharfer Anlage das Öffnen des Zugangs verhindert, und zwar ausnahmslos, auch nicht mit Sollbruchstelle. Nicht grundsätzlich verboten ist dagegen ein Blockschloss, sofern es die Fluchtwegfunktion nicht beeinträchtigt. Pauschalaussagen wie "Blockschlösser sind an Fluchttüren nicht zulässig" sind fachlich nicht haltbar und sollten nicht unwidersprochen bleiben.
| Maßnahme | einflügelig | zweiflügelig |
|---|---|---|
| Schließblechkontakt | geeignet | Gangflügel nicht zulässig, Standflügel geeignet |
| Schlossintegrierter Riegelüberwachungskontakt | geeignet | geeignet |
| Blockschloss mit Fluchttüröffner (Scharf/Unscharf) | geeignet | geeignet |
| Schalteinrichtung mit materiellem IMT und Sperrelement | nicht zulässig | nicht zulässig |
| Elektronischer Zylinder mit Blockierfunktion als Schalteinrichtung | geeignet | geeignet |
| Sperrelement (Zutrittsverhinderung) | nicht zulässig | nicht zulässig |
| Verriegelungselemente mit Panikfunktion (Motorschloss, Motorzylinder, Fluchttüröffner, Haltemagnet) | geeignet, EltVTR beachten | geeignet, EltVTR beachten |
Welche Schlossvariante scharf und unscharf schalten darf
Nicht jede Panikschloss-Bauart eignet sich als Schalteinrichtung für die Einbruchmeldeanlage. Nach dem, was sich aus der einschlägigen Fachliteratur ableiten lässt, gilt grob folgendes Bild:
| Schlossvariante | Als Schalteinrichtung geeignet |
|---|---|
| Wechselfunktion (innen Drücker, außen Knauf) | nicht umsetzbar |
| Umschaltfunktion, Schließzwangfunktion | nicht umsetzbar |
| Selbstverriegelndes Panikschloss | nicht umsetzbar |
| Selbstverriegelndes Panikschloss mit integrierter Riegelüberwachung | nicht umsetzbar |
| Selbstverriegelndes Panikschloss mit elektrisch kuppelbarem Außendrücker | umsetzbar |
| Motorzylinder am Panikschloss mit mechanischer Panikfunktion | umsetzbar |
| Elektronischer Schließzylinder mit Blockierfunktion | umsetzbar, als Schalteinrichtung anerkennbar |
Der Grundgedanke dahinter: Die Fluchtwegfunktion muss in jeder Betriebssituation erhalten bleiben, auch bei Stromausfall oder Fehlfunktion der Alarmanlage. Nur Konstruktionen, die das mechanisch sicherstellen, kommen für die Doppelrolle infrage.
EltVTR: die maßgebliche Richtlinie für elektrische Verriegelungssysteme
Die Muster-Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen stammt aus dem Jahr 1997 und ist weiterhin gültig, sie ist in der aktuellen Bautechnik-Verordnung der Länder nach wie vor gelistet. Alle 16 Bundesländer haben diese Verordnung eingeführt, allerdings nicht alle in derselben Fassung. Vor jedem Projekt lohnt sich deshalb ein kurzer Check, welche Fassung im jeweiligen Bundesland gilt.
Ein elektrisches Verriegelungssystem nach EltVTR besteht mindestens aus Steuerung, Nottaste und elektrischer Verriegelung nach dem Ruhestromprinzip. Wichtige Eckwerte: Wiederverriegelung nur von Hand direkt an der Tür, rote und grüne Statusanzeige, Notstromversorgung für mindestens 15 Minuten, eine rote, pilzförmige Nottaste ab 25 Millimeter mit maximal 80 Newton Auslösekraft, montiert auf höchstens 1.200 Millimeter Höhe.
Systemreinheit ist Pflicht. Es dürfen ausschließlich Komponenten aus ein und demselben geprüften System verwendet werden. Das Mischen von Bauteilen verschiedener EltVTR-Systeme ist nicht zulässig, auch wenn die einzelnen Teile für sich funktionieren würden.
DIN EN 13637: was sie zusätzlich regelt, und wo ihre Grenze liegt
Diese Norm aus dem Jahr 2015 ist bislang nicht harmonisiert, deshalb bleibt die EltVTR weiterhin die maßgebliche Grundlage. Die Norm bringt zwei Verzögerungsstufen mit: eine lokale bis 15 Sekunden und eine zentrale bis 180 Sekunden.
Wichtige Grenze: Eine zeitverzögerte Freischaltung ist von der EltVTR nicht gedeckt. Wer sie einsetzen will, braucht dafür eine Zustimmung im Einzelfall oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis mit Freigabe der zuständigen Baubehörde. Das ist keine Formalie, die sich im Nachhinein nachholen lässt, sondern gehört an den Anfang der Planung.
Ergänzende Bauteile aus unserem Sortiment
Neben den eigentlichen Verriegelungssystemen gibt es Bauteile, die eine Fluchtwegtür überwachen, ohne sie zu blockieren, und damit die Grenze zum verbotenen Sperrelement gar nicht erst berühren:
- Türwächter (TW4, TW4S): meldet die Öffnung der Tür akustisch und optisch, verriegelt sie aber nicht. Geeignet, um eine Fluchtwegtür vor unautorisierter Nutzung abzuschrecken, ohne die freie Begehbarkeit im Ernstfall einzuschränken.
- EXITPROTECT (EP4S): dieselbe Funktion mit zusätzlichem Warnschild direkt am Gerät.
- Panik-Taster (PT01): manuelle Notentriegelung, wo eine solche im Konzept vorgesehen ist.
Wichtig für die Projektierung: Diese Bauteile ersetzen kein EltVTR-Verriegelungssystem und sind selbst kein Bestandteil eines zertifizierten Systems im Sinne der Systemreinheit. Ob ein konkretes Produkt für ein zeitverzögertes oder zertifiziertes Konzept nach DIN EN 13637 infrage kommt, muss anhand der aktuellen Herstellerdokumentation und im Einzelfall geprüft werden.
Vor jeder Umsetzung mit den Rettungskräften abstimmen. Sicherungsmaßnahmen an Fluchtwegtüren sind vorab mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle abzustimmen, nicht erst bei der Abnahme. Diese Seite ersetzt keine bauaufsichtliche oder brandschutztechnische Einzelfallprüfung. Sprechen Sie uns als Partner für Errichter vor der Planung an, Telefon 07136 9620430.
Passende Artikel im Sortiment
- TW4 Intelligenter Türwächter
- TW4S.L Türwächter schmal
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